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Das Ministerium
Der Zuständigkeitsbereich des Ministeriums ist durch die Geschäftsordnung der Regierung geregelt.
Die Zuständigkeiten des Ministeriums lassen sich in drei unterschiedliche Politikfelder unterteilen :
- Beschäftigungspolitik;
- Arbeitsrecht und Sozialdialog;
- Sozial- und Solidarwirtschaft.
Das Ministerium definiert die strategischen Ziele in diesen Feldern und koordiniert ihre Umsetzung.
Dem Ministerium unterstehen folgende drei Verwaltungen: die Arbeitsagentur, das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt, sowie die Hochschule für Arbeit und Soziales.